Sind Ordinationshilfen in Arztpraxen von Allgemeinmedizinern oder Kinderärzten nachweislich und zeitlich überwiegend mit akut kranken Patienten mit (etwa über die Atemwege leicht übertragbaren) Infektionskrankheiten konfrontiert und verfügen sie beim Patientenkontakt über keine räumliche Abschirmung oder Ähnliches zu ihrem Schutz, können ihnen Infektionszulagen grundsätzlich steuerfrei im Rahmen des § 68 Abs 1 EStG gewährt werden (VwGH 26. 11. 2025, Ra 2024/15/0030).

