vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostenersatz für Ausbildungen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses

RechtsprechungSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2026, 13 - 14 Heft 3 v. 10.3.2026

Die Anwendbarkeit des § 2d AVRAG setzt prinzipiell voraus, dass eine bestimmte Ausbildung im aufrechten Arbeitsverhältnis absolviert wird. Ohne ausreichenden Bezug zu einem Arbeitsverhältnis kann ein Ausbildungskostenrückersatz daher ohne Bedachtnahme auf die in § 2d AVRAG enthaltenen Beschränkungen vereinbart werden (OGH 18. 12. 2025, 9 ObA 36/25x).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!