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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAnna MertinzPV-Info 2025, 7 - 10 Heft 9 v. 10.9.2025

Hauptziel der Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie [EU] 2023/970, ABl L 132 vom 15. 5. 2023, S 21) ist die Sicherstellung von gleichem Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit. Der österreichische Gesetzgeber hat bis 7. 6. 2026 Zeit, die Richtlinie ins österreichische Recht umzusetzen. Die Richtlinie bringt umfassende neue Verpflichtungen für Arbeitgeber. Daher sollten sich Arbeitgeber schon jetzt mit den Änderungen vertraut und über die Umsetzung Gedanken machen. Einerseits bringt die Richtlinie direkte Pflichten (zB Offenlegungs- und Auskunftspflichten) gegenüber Bewerbern und Beschäftigten, andererseits müssen Arbeitgeber umfangreiche Berichtspflichten erfüllen, einschließlich regelmäßiger Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede.

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