Wie berichtet hat sich der Gesetzgeber zwar wieder zur Einführung einer Mitarbeiterprämie entschlossen, erstmals allerdings gilt nur eine Steuerbefreiung (siehe Kunesch, Änderung der Reisegebührenvorschrift und Budgetbegleitgesetz 2025, PV-Info 7-8/2025, Seite 4 ff). Es besteht Beitragspflicht zur Sozialversicherung und zum (Zuschlag) zum Dienstgeberbeitrag und zur Kommunalsteuer. Für den Praktiker stellt sich die Frage, ob eine Mitarbeiterprämie sozialversicherungstechnisch als laufendes Entgelt oder als Sonderzahlung qualifiziert. Entscheidend ist die richtige sozialversicherungstechnische Behandlung insbesondere im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Wirtschaftskammer hat folgende Fragen mit der ÖGK abgestimmt.

