Die aktuelle Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Mit Hinblick auf diese Zielsetzung wurde bereits das Antrittsalter für die Korridorpension in Kombination mit einer Verschärfung der Antrittsvoraussetzungen schrittweise mit Wirkung ab 1. 1. 2026 erhöht (siehe Kunesch, Änderung der Reisegebührenvorschrift und Budgetbegleitgesetz 2025, PV-Info 7-8/2025, Seite 2 ff). Als weitere Maßnahme wurde (derzeit nur für ASVG-Versicherte) die Möglichkeit eines schrittweisen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben mittels einer Teilpension ab 1. 1. 2026 geschaffen, wobei die Regelungen zur Altersteilzeit mit der Teilpensionsmöglichkeit „harmonisiert“ werden, praktisch gesehen also verschlechtert werden. Die für das Budget „teure“ Altersteilzeit wird durch die „billigere“ Teilpension abgelöst. In diesem Beitrag finden Sie dazu Details (BGBl I 2025/47, ausgegeben am 24. 7. 2025).

