Ein Gerangel um einen Parkplatz in Wien kann verschiedene Formen annehmen – von verbalen Auseinandersetzungen bis hin zu Handgreiflichkeiten oder aber wegen einer strittigen Rechtsfrage zu einem Verfahren vor dem BFG (27. 5. 2025, RV/7103968/2024). Zu klären war die Berechnung der Lohnnebenabgaben, weil dabei keine Sachbezüge für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Abstell- oder Garagenplatzes für Arbeitnehmer in Ansatz gebracht wurden. Konkret ging es um Arbeitnehmer, die sich für den Wohnbezirk ein privates Parkpickerl gekauft haben, in dem sich auch der Betriebsstandort des Arbeitgebers befindet.

