Die Unterscheidung zwischen Untersuchungs- und Strafhaft ist nicht nur im Strafrecht von Bedeutung, sondern auch im Arbeitsrecht. Neben diesen beiden Arten der Haft gibt es auch noch verwaltungsrechtliche Haftstrafen. Im Folgenden werden die daraus resultierenden Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis dargestellt, die im Übrigen im Hinblick auf die verschiedenen Haftarten nicht ident sind.

