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Das wesentliche Betriebsmittel

Für die PraxisSteuerrechtChristian ArtnerPV-Info 2025, 9 - 15 Heft 7 und 8 v. 10.7.2025

Allein die Abgrenzung zwischen echten Dienstnehmern, freien Dienstnehmern und Werkvertragsnehmern ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht anspruchsvoll. Als Königsdisziplin gilt die Differenzierung innerhalb der freien Dienstnehmer – und zwar zwischen dienstnehmerähnlichen und unternehmerähnlichen. Bei GPLB werden „wesentliche Betriebsmittel“ häufig als Ausschlusskriterium für die ASVG-Pflichtversicherung betreffend freie Dienstverhältnisse ins Treffen geführt. Allerdings hat sich mittlerweile die Judikatur weiterentwickelt.

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