Seit 1. 5. 2025 sind von den Beschäftigten für die Einstufung im Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe Zeiten der Branchenerfahrung und bestimmte Vordienstzeiten bekanntzugeben und nachzuweisen. Was das für die sich daraus ergebende Einstufung durch den Arbeitgeber bedeutet, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

