Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurden auch Änderungen im AlVG vorgenommen (BGBl I 2025/25 vom 30. 6. 2025). Diese betreffen vor allem die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Vorliegen von Arbeitslosigkeit. Sofern nicht anders angegeben, treten sie mit 1. 1. 2026 in Kraft.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

