Unglaublich, aber wahr: vom Vorgänger-Gesetzgeber mit 1. 1. 2025 vorgenommene Änderungen werden wieder zurückgedreht – so auch die Vereinheitlichung der Kilometergelder unabhängig vom Fortbewegungsmittel. Das Budgetbegleitgesetz 2025 wartet neben dem Aussetzen einiger Valorisierungen mit einer unangenehmen Neuerung auf, nämlich einer Mitarbeiterprämie, die nur steuerbefreit ist. Die Attraktivität ist somit enden wollend und begünstigt insbesondere Gutverdiener, deren Verdienst mit Lohn- bzw Einkommensteuer belastet ist. Für die breite Masse an Arbeitnehmern wird die Mitarbeiterprämie wohl keinen Vorteil bringen, zumal die dafür anfallenden Sozialversicherungsdienstnehmeranteile steuerlich nicht abzugsfähig sind.

