Die Pflichtversicherung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist regelmäßig Gegenstand (höchst)gerichtlicher Entscheidungen. Der VwGH hatte in den Entscheidungen Ra 2023/08/0155 und Ra 2023/08/0150, jeweils vom 17. 12. 2024, zu klären, ob ein aufgrund des Vorliegens eines Dienstverhältnisses und somit nach dem ASVG pflichtversicherter Gesellschafter-Geschäftsführer einer wirtschaftskammerzugehörigen GmbH während seiner Milizübung weiterhin nach dem ASVG pflichtversichert gewesen ist, oder ob die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs 1 Z 3 GSVG begründet wurde.

