Die Länge der Kündigungsfrist hängt oft von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab; dies gilt auch für kollektivvertragliche Regelungen, die für Arbeiter in Saisonbranchen nach wie vor zulässig sind. Zum Kollektivvertrag für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen hat der OGH nun entschieden, dass Zeiten eines Lehrverhältnisses für die Dauer der Kündigungsfrist auch dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie dem Arbeitsverhältnis als Arbeiter beim selben Arbeitgeber direkt vorangegangen sind (OGH 14. 1. 2025, 8 ObS 5/24d).

