Der VwGH (30. 1. 2025, Ra 2023/15/0073) hatte sich mit einem Fall der Frage des Ausmaßes der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Wirtschaftsgutes, diesfalls eines Laptops, auseinanderzusetzen. Der Gerichtshof hat aufgezeigt, dass es für eine taugliche Sachverhaltsfeststellung ungenügend ist, bloße Möglichkeiten anzuführen.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

