Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss innerhalb der vorgesehenen Rahmenfrist eine Anwartschaft erworben werden. Zu den Anwartschaftszeiten zählt (unter bestimmten Voraussetzungen) unter anderem auch der Bezug von Kinderbetreuungsgeld (VwGH 17. 12. 2024, Ra 2022/08/0057).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

