Beim ELDA-Meeting 2021 verlautbarte die ÖGK erstmals, dass sie die Felder auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld dahingehend verändern wird, um Informationen über die Weitergewährung von Sonderzahlungen während der Erkrankung zu erhalten. Dabei ging es in erster Linie darum, dass in Hinkunft der 17 %ige Sonderzahlungsaufschlag beim Krankengeld der ÖGK entfallen sollte, sofern die Sonderzahlungen während des Leistungszeitraumes arbeitsrechtlich ungekürzt weitergewährt werden (müssen). Nunmehr hatte der OGH gleich mehrmals Gelegenheit, sich zur Rechtsansicht der ÖGK zu äußern.

