Mit 1. 1. 2025 sind Änderungen bei der Berechnung der Sonderzahlungen in Kraft getreten. Dazu gibt es Klarstellungen im Text des Kollektivvertrags, zB zu Fragen der fallweisen Beschäftigung, die rückwirkend seit 1. 11. 2024 zu beachten sind.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

