Wenn ein Arbeitnehmer einem Kollegen ein Darlehen gewährt und sich daraus ein Rechtsstreit ergibt, weil nur ein Teil zurückgezahlt wird, so ist das Arbeits- und Sozialgericht nicht zuständig, wenn die Gewährung des privaten Darlehens inhaltlich-sachlich mit dem Arbeitsverhältnis oder dem gemeinsamen Arbeitgeber nichts zu tun hat (OGH 24. 10. 2024, 8 ObA 49/24z).

