Steuerrechtlich beachtliche Familienheimfahrten sind oftmals Streitpunkt im Abgabeverfahren. Im vorliegenden Fall hatte das BFG (10. 6. 2024, RV/7104095/2023) zu beurteilen, ob bei einem ledigen Arbeitnehmer und zur Verfügung gestellter Schlafstelle Aufwendungen für Familienheimfahrten zu berücksichtigen sind.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

