Der Grundsatz, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht zu steuerwirksamen Ausgaben führen kann, scheint hinlänglich bekannt. Das BFG (24. 3. 2025, RV/7103398/2017) hatte einen Fall zu entscheiden, ob eine nicht abgegoltene Geschäftsführungstätigkeit zu Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Pflichtbeiträgen in der Sozialversicherung führen kann.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

