Der VwGH (5. 3. 2025, Ra 2023/15/0074) hatte sich erneut mit einem Fall auseinanderzusetzen, bei dem es zentral um die Frage ging, ob ein Dienstverhältnis bei nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern und somit DB/DZ-Pflicht vorliegt. Das Erkenntnis zeigt, dass es bei der Beurteilung zur DB-/DZ-Pflicht nicht nur darum geht, wie hoch das Beteiligungsausmaß ist, sondern darum, ob die Merkmale eines Dienstverhältnisses erfüllt sind.

