Im Beschluss vom 29. 7. 2025, Ra 2024/15/0050, legt der VwGH detailliert fest, wann steuerfreie Überstundenzuschläge anfallen, und welche Verpflichtungen den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Auszahlung von steuerfreien Überstundenzuschlägen im Rahmen der Lohnverrechnung treffen. Diese Entscheidung ist umso erstaunlicher, als der VwGH mit dem Beschluss eigentlich nur eine Revision gegen eine Entscheidung des BFG zurückgewiesen hat, die dieses im fortgesetzten Verfahren auf Basis des Erkenntnisses vom 16. 11. 2023, Ra 2021/15/0091, getroffen hat (siehe Steinlechner, Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen unter Berücksichtigung des angewendeten Arbeitszeitmodells, PV-Info 2/2024, Seite 12 ff). Umso wichtiger sind aber die inhaltlichen Aspekte dieses Beschlusses und die Verweise auf frühere Erkenntnisse des VwGH.

