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Einbeziehung der Spengler in das Abfertigungsrecht des BUAG

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtChristoph WiesingerPV-Info 2025, 8 - 12 Heft 11 v. 10.11.2025

Mit 1. 1. 2026 werden Spengler in den Geltungsbereich des Abfertigungsrechts des BUAG einbezogen. Das hat sowohl für Arbeitsverhältnisse, die dem alten, als auch für solche, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen, eine Bedeutung. Im Folgenden wird zunächst – zum leichteren Verständnis – das Abfertigungsrecht des BUAG dargestellt. Daran folgend wird die Übergangsbestimmung des § 43 Abs 3 BUAG dargestellt und zuletzt die Berechnung der Abfertigung, wenn ein Arbeitnehmer (2026 oder später) einen Anspruch auf Auszahlung einer Abfertigung erwirbt.

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