Die neue Weiterbildungszeit wurde am 23. 10. 2025 im Parlament beschlossen (BGBl I 2025/76, ausgegeben am 3. 11. 2025). Das System wurde vom Bestehen eines Rechtsanspruches auf ein Beihilfenmodell umgestellt. Auch ansonsten gibt es einige Änderungen. Das neue Modell tritt mit 1. 1. 2026 in Kraft.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

