Mit Gesetzesbeschluss werden ab 1. 1. 2026 die Trinkgeldpauschalen in allen Branchen neu geregelt (BGBl I 2025/77, ausgegeben am 3. 11. 2025). Betroffen davon ist vor allem das Hotel- und Gastgewerbe. Neben dem ASVG wird auch das AVRAG geändert, um arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für die Auszahlung von Trinkgeldern zu schaffen, die nicht in bar gegeben werden. Abschließend sei noch auf wesentliche Klarstellungen in den Lohnsteuerrichtlinien hingewiesen.

