Erhalten ehemalige Arbeitnehmer (Pensionisten) von ihren ehemaligen Arbeitgebern geldwerte Vorteile eingeräumt, gelangt die Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte – bei Erfüllung der Voraussetzungen – entgegen der Rechtsansicht der Verwaltungspraxis zur Anwendung (VwGH 27. 5. 2025, Ro 2025/15/0004, erste Rechtsprechung).

