Die Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 lit a ASVG kann nicht eintreten, wenn diese Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeberechtigung ausgeübt wird. Wird allerdings eine Tätigkeit ausgeübt, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, gilt diese Ausnahmebestimmung nicht (VwGH 10. 3. 2025, Ro 2024/08/0003).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

