Mit der jüngsten Novelle des BUAG (BGBl 2024/120, ausgegeben am 22. 7. 2024) werden Spengler (mit Ausnahme der Galanterie- und der Lüftungsspengler) ausdrücklich in den Geltungsbereich des BUAG und des BSchEG aufgenommen. Gleichzeitig repariert der Gesetzgeber die Bestimmungen zur Geltung des BSchEG für überlassene Arbeitnehmer.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.