Nach einem Probelauf von etwas mehr als drei Jahren, der vor dem Hintergrund der Homeoffice-Erfordernisse der COVID-19-Pandemie gestartet wurde, hat sich der Gesetzgeber entschieden, eine Erweiterung der Homeoffice-Möglichkeiten zuzulassen und den Begriff „Homeoffice“ durch den Begriff „Telearbeit“ zu ersetzen (BGBl I 2024/110, ausgegeben am 19. 7. 2024).