Mit BGBl I 67/2024, ausgegeben am 4. 7. 2024, wurde der Arbeitsmarktzugang für Ukraine-Vertriebene neu geregelt. So besteht für diesen Personenkreis künftig auch die Möglichkeit zur Erlangung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Die bereits bisher vorhandenen Möglichkeiten zur Beschäftigungsaufnahme werden dadurch nicht eingeschränkt, sondern diese Variante kommt neu hinzu.