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Arbeitsmarktzugang für Ukraine-Vertriebene

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAndreas GerhartlPV-Info 2024, 12 - 13 Heft 8 und 9 v. 10.8.2024

Mit BGBl I 67/2024, ausgegeben am 4. 7. 2024, wurde der Arbeitsmarktzugang für Ukraine-Vertriebene neu geregelt. So besteht für diesen Personenkreis künftig auch die Möglichkeit zur Erlangung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Die bereits bisher vorhandenen Möglichkeiten zur Beschäftigungsaufnahme werden dadurch nicht eingeschränkt, sondern diese Variante kommt neu hinzu.

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