Mit der Frage, wie sich das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zueinander verhalten, wenn ein Arbeitnehmer von einer Wohnungsstätte Anfahrtswege zu mehreren Arbeitsstätten bei untereinander unabhängigen Dienstverhältnissen zurücklegt, hatte sich das BFG (15. 4. 2024, RV/2100294/2023) auseinanderzusetzen. Da zur aktuellen Aliquotierungsbestimmung keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliegt, wurde die ordentliche Revision zugelassen, jedoch nicht weiterverfolgt.