Das BFG (5. 4. 2024, RV/4100531/2020) räumte mit einer scheinbar weit verbreiteten Mär auf, wonach Außendienst über die Hälfte der Gesamtarbeitszeit für die Inanspruchnahme des Vertreterpauschales ausreichend sei. Der zweite aufzuklärende Punkt betrifft die vermeintliche Notwendigkeit des Nachweises tatsächlich entstandener Kosten. Zudem bietet das Erkenntnis auch Gelegenheit, verfahrensrechtliche Fragen zu behandeln.