Es kommt vor, dass ehemalige Arbeitgeber im Ruhestand befindliche Mitarbeiter auch nach der aktiven Dienstzeit mit Sachbezügen bedenken. In der Regel führt dies zu zumindest zwei Lohnzetteln im Veranlagungsjahr. Der VwGH (20. 3. 2024, Ro 2022/15/0024) hatte sich mit der Fragestellung der Inanspruchnahme einer Nachversteuerung zu befassen, wenn dies Personen im öffentlichen Dienst betrifft.