Das Faktum, dass eine Tätigkeit aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt werden darf, schließt eine Pflichtversicherung nach ASVG nicht aus, sofern die Ausübung der Beschäftigung dennoch die Kriterien eines (freien) Dienstverhältnisses aufweist. Ob die Beschäftigung in dieser Form gesetzeskonform ausgeübt werden darf oder nicht, hat auf das Eintreten einer ASVG-Versicherung keinen Einfluss (VwGH 21. 4. 2024, Ra 2022/08/0124).

