Die Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Der OGH hat dazu festgehalten, dass das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung keinen vorzeitigen Abbruch einer Ausbildung darstellt, die Ausbildung in diesem Fall aber auch nicht abgeschlossen wird (OGH 11. 1. 2024, 8 ObA 74/23z).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

