In der gegenständlichen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wurde der Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht behandelt. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in die unbeschränkte Steuerpflicht zu gelangen, und welche Auswirkungen dies auf die Besteuerung von Pensionseinkünften hat (BFG 25. 10. 2023, RV/1100198/2023).

