Vom Arbeitgeber übernommene Steuerberatungskosten können einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen. Im Gegenzug sind Steuerberatungskosten als Sonderausgaben einkommensmindernd absetzbar. Im internationalen Steuerrecht stellt sich die Frage, wie Sachbezüge bei Ermittlung des Progressionsvorbehalts zu behandeln sind. Das BFG klärte auf (BFG 12. 12. 2023, RV/7102405/2021).

