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Grenzgänger im DBA Deutschland: Die 45-Arbeitstage-Grenze bei mehreren Arbeitsverhältnissen

PV InternationalSteuerrechtAlexandra PlatzerPV-Info 2024, 17 - 19 Heft 6 v. 10.6.2024

Die Grenzgängerregelung im DBA mit Deutschland setzt ab 1. 1. 2024 unter anderem voraus, dass die Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausgeübt wird. Arbeitstage außerhalb der Grenzzone dürfen weder die Grenze von 45 Arbeitstagen noch die Grenze von 20 % der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Arbeitsverhältnis überschreiten. Die Konsultationsvereinbarung vom 22. 12. 2023 ist nicht darauf eingegangen, wie diese Grenzen anzuwenden sind, wenn ein Arbeitnehmer parallel mehrere Arbeitsverhältnisse hat. In EAS 3450 vom 22. 4. 2024 nimmt das BMF eine Klarstellung vor: Auch die Grenze von 45 Arbeitstagen ist für jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten. Ein Überschreiten in einem der Arbeitsverhältnisse führt nicht zum Verlust der Grenzgängereigenschaft in den anderen Arbeitsverhältnissen. Dieses Verständnis macht es für Arbeitgeber leichter, das Vorliegen der Voraussetzungen zu kontrollieren, da es nur auf die Arbeitstage im Arbeitsverhältnis zu diesem Arbeitgeber ankommt.

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