Der Oberste Gerichtshof befasste sich in seiner Entscheidung vom 22. 3. 2024 (8 ObA 85/23t) mit der Frage der Ablaufhemmung von befristeten Dienstverhältnissen wegen Schwangerschaft nach § 10a MSchG. Zweck dieser Regelung ist es, eine Umgehung des Mutterschutzes durch den Abschluss befristeter Dienstverträge zu verhindern. Ohne eine solche Ablaufhemmung würden nach Würdigung des Gesetzgebers Frauen vermutlich wegen ihrer bestehenden Schwangerschaft keinen neuen Arbeitsplatz vor Beginn des Mutterschutzes bekommen und so eine Reihe von Ansprüchen (zB Wochengeld, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) verlieren (vgl ErlRV 735 BlgNR 18. GP , 22).

