Erkrankt ein Versicherter während eines unbezahlten Urlaubs, besteht – ungeachtet einer aufrechten Pflichtversicherung nach § 11 Abs 3 ASVG – kein Anspruch auf Krankengeld. In Zeiten, in denen keine Arbeitspflicht besteht, kann man nicht durch Krankheit oder Unfall an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert sein. Arbeitsunfähigkeit kann daher nicht eintreten. Zudem erleidet man während solcher Zeiträume keinen Entgeltausfall, der durch das Krankengeld zu ersetzen wäre (OGH 16. 1. 2024, 10 ObS 23/23i).

