Das Meldegesetz, das rechtsdogmatisch nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Verwaltungsrecht zuzuordnen ist, definiert den Hauptwohnsitz einer in Österreich ansässigen Person näher und verpflichtet sie zur Anmeldung an diesem. An den Hauptwohnsitz knüpfen verschiedene Rechtsfolgen an, die auch (aber nicht nur) im Arbeitsrecht von Bedeutung sein können. Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten, dass die im Gesetz genannten Kriterien für den Eintritt von Rechtsfolgen entscheidend sind und der polizeilichen Meldung selbst nur eine deklarative Wirkung zukommt.

