In der PV-Info 1/2024 haben wir über die neue steuerrechtliche Begünstigung für die Beteiligung von Arbeitnehmern an Start-up-Unternehmen ab 1. 1. 2024 berichtet. Mit BGBl II 2024/64 (ausgegeben am 23. 2. 2024) wurde die Lohnkontenverordnung 2006 geändert, um (unter anderem) zusätzliche Angaben zur Start-up-Mitarbeiterbeteiligung zu berücksichtigen. Die korrekte Anwendung dieser Angaben ist zum Teil Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Steuerbegünstigung. Das Formular L16 in der Version vom 3. 1. 2024 enthält diese zusätzlichen Angaben bereits. Der vorliegende Beitrag erläutert die Darstellung der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung auf dem Lohnkonto und Lohnzettel.

