Das Jahr 2024 hat eine gesetzliche Änderung gebracht, die die Attraktivität und Förderung einer Erwerbstätigkeit in der Pension steigern soll. Der Bund übernimmt die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung für einen Zuverdienst bis zu einer Höhe von 1.036,88€, was der doppelten Geringfügigkeitsgrenze 2024 entspricht. Pensionisten profitieren, indem bis zu diesem Freibetrag keine Pensionsversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die ÖGK hat das angekündigte Update für die technische Abwicklung mit Newsletter 4/2024 nachgereicht und die Details für die neue Regelung veröffentlicht.

