Der Geltungsbereich des BUAG knüpft an der Betriebstätigkeit an. Schon mehrfach mussten sich die Gerichte mit Fällen beschäftigen, in denen sich ein Unternehmen auf eine Tätigkeit spezialisiert hatte, die zwei verschiedenen Gewerben zukommt.
Der Geltungsbereich des BUAG knüpft an der Betriebstätigkeit an. Schon mehrfach mussten sich die Gerichte mit Fällen beschäftigen, in denen sich ein Unternehmen auf eine Tätigkeit spezialisiert hatte, die zwei verschiedenen Gewerben zukommt.
