Eine Fortsetzung der unselbständigen Erwerbstätigkeit mit einem neuen Dienstgeber im Anschluss an die beabsichtigte Anspruchsdauer steht dem Anspruch auf Familienzeitbonus nicht entgegen. Zu diesem Ergebnis kommt der OGH nicht zuletzt aufgrund unionsrechtlicher Erwägungen (OGH 24. 7. 2023, 10 ObS 88/23y).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

