Um Familienzeitbonus beziehen zu können, ist die Aufgabe jeder Erwerbstätigkeit für die Dauer der Familienzeit unabhängig vom Vorliegen einer damit verbundenen Sozialversicherung nötig. Ein politisches Ehrenamt ist aber keine Erwerbstätigkeit, weswegen auch eine damit verbundene Sozialversicherung für die Familienzeit unschädlich ist. Erstmals musste sich der OGH auch damit beschäftigen, auf welchen Zeitraum eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft angelegt sein muss, damit sie als dauerhaft gilt. Um dem Zweck der Familienzeit gerecht zu werden, darf dieser Zeitraum jedenfalls nicht extensiv ausgelegt werden (OGH 22. 8. 2023, 10 ObS 136/22f).

