Der österreichische Gesetzgeber hat die notwendigen Anpassungen in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (EU-Transparenz-RL) vorgenommen (BGBl I 2024/11, ausgegeben am 27. 3. 2024). Die wesentlichen Inhalte dieser Änderungen werden im Folgenden dargestellt. Auf Änderungen im HGHAG, HeimAG und LAG wird dabei nicht eingegangen.

