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Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2024

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2024, 1 - 4 Heft 4 v. 10.4.2024

In der PV-Info 4/2023 und 5/2023 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet (Grafender, Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2023, PV-Info 4/2023, Seite 2 ff, und Grafender, Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2023, PV-Info 5/2023, Seite 3 ff). Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab 1. 5. 2024 wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen. Erläuterungen und Beispiele wurden dem Rundschreiben der Geschäftsstelle Bau bezüglich Auslaufens der Beschäftigungsgruppe A1 entnommen.

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