Befinden sich während der Familienzeit sowohl das Kind als auch die Mutter medizinisch indiziert im Krankenhaus, kann kein gemeinsamer Haushalt vorliegen. Familienzeitbonus gebührt dem Vater allerdings trotzdem, wenn Vater und Mutter das Kind im Ausmaß von zumindest vier Stunden pro Tag betreut und gepflegt haben (OGH 22. 8. 2023, 10 ObS 98/23v).

