In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung nahm der OGH erstmals konkret zu der Frage Stellung, wie Aufwendungen von Arbeitnehmern iZm Homeoffice zu behandeln sind. Mit Aufwendungen in diesem Zusammenhang sind zB Miete und Strom gemeint. Es handelt sich bei dieser Entscheidung um die erste Entscheidung des OGH zu Höhe und Ausmaß von Aufwandersatz bei Tätigkeiten im Homeoffice seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice (OGH 23. 9. 2023, 9 ObA 31/23h).

